Die Finanzämter fordern derzeit Vereine auf, Steuererklärungen einzureichen. Zumindest im Dreijahres-Rythmus wird die bestehende Steuerbefreiung und die Gemeinnützigkeit der Vereine überprüft. Der Anlage GEM 1 sind Unterlagen beizufügen, aus denen sich die Grenzwerte für Körperschaft- und Gewerbesteuerpflicht nachvollziehen lassen (35.000.- EUR Einnahmen in den wirtschaftlichen Betrieben). Zu beachten ist, dass umsatzsteuerlich bereits bei mehr als 17.500.- EUR Einnahmen im vorangegangenen Jahr die Verpflichtung eintritt, die Umsatzsteuer ans Finanzamt abzuführen.