Kategorie-Archiv: aktuelle Steuer-Tipps

Steuerfreie Lieferung von neuen Fahrzeugen

Die Lieferung von neuen Fahrzeugen an Privatpersonen im Gemeinschaftsgebiet ist steuerfrei. Von der Steuerbefreiung umfasst sind nur solche motorbetriebenen Landfahrzeuge, die zur Personen- oder Güterbeförderung bestimmt sind. Werden die Fahrzeuge von den Erwerbern für Sport- oder Freizeitzwecke verwendet, liegen laut dem BFH vom 27.02.2014 ebenfalls die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung vor. Im Urteilsfall war strittig, ob für sog. Pocket-Bikes (Motorräder, Motorroller, Cross-Bikes und Quads in Miniaturausgabe), die im öffentlichen Straßenverkehr nicht zugelassen sind, die Steuerfreiheit ebenso zur Anwendung kommen kann

Gewerbesteuer ist keine Betriebsausgabe

Mit einer Pressemitteilung vom 07.05.2014 gibt der BFH seine Entscheidung zur Abzugsfähigkeit der Gewerbesteuer als Betriebsausgabe ab 2008 bekannt. Die Regelung ist nach Auffassung des obersten Gerichtes nicht zu beanstanden, wonach diese betrieblich veranlasste Steuer nicht mehr als Betriebsausgabe berücksichtigt werden kann. Die Klage einer GmbH, die aufgrund der Verpachtung mehrerer Tankstellen durch Gewerbesteuer belastet wurde, ging damit ins Leere.

Umsatzsteuer bei Kantine

Nach dem Urteil des BFH vom 29.01.2014, das am 16.04.2014 veröffentlicht wurde, ist der Vorsteuerabzug bei Kantinenbewirtschaftung grundsätzlich ausgeschlossen. In der Betriebskantine könnten Mitarbeiter verbilligt Mahlzeiten und Getränke beziehen. Diese sind als unentgeltliche Wertabgabe zu behandeln. Ein Unternehmer ist dann nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt, wenn er die bezogenen Leistungen nicht für wirtschaftliche Tätigkeiten zur Erbringung entgeltlicher Leistungen verwendet. Dies ist bei einer anschließenden unentgeltlichen Wertabgabe nicht gegeben.

Aufteilung Gebäude/Grundstück

Die Finanzverwaltung hat mit Schreiben vom 11.04.2014 eine Arbeitshilfe herausgegeben, mit der die Werte für die Abschreibung ermittelt werden können. Der Gesamtkaufpreis für Gebäude und Grund und Boden muss in der Praxis aufgeteilt werden. Dies hat nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nach dem Verhältnis der Verkehrswerte zu erfolgen. Die auf Excel-Basis herausgegebene Berechnungsvorlage ist über einen Link über das aktuelle BMF-Schreiben erhältlich.

Voraussetzungen Vorsteuerabzug

Die Angaben zum Vorsteuerabzug aus einer ordnungsgemäßen Rechnung können auch durch Verweis auf andere Unterlagen hergestellt werden. Ein eindeutiger Verweis auf das betreffende Dokument ist ausreichend. Diese Unterlagen müssen der eigentlichen Rechnung nicht beigefügt werden. Damit bestätigt der BFH seine Rechtsprechung aus dem Jahr 1994 erneut mit seinem aktuellen Urteil vom 16.01.2014, veröffentlicht am 09.04.2014. Im Urteilsfall wurde bezüglich der Leistungsbeschreibung auf den zugrunde liegenden Vertrag verwiesen, der der Rechnung nicht beigefügt war.

Reiseleistungen in der Umsatzsteuer

Der BFH führt in seinem Urteil vom 21.11.2013 aus, wie Reiseleistungen, die ein Reisebüro an Schulen, Universitäten oder Vereine erbringt, umsatzsteuerlich zu behandeln sind. Reiseleistungen an Schulen für Klassenfahrten sind nicht umsatzsteuerfrei, da hier nicht die Betreuung von Kindern, Jugendlichen usw. erreicht wird. Weiter entscheidet das Oberste Gericht, dass die Margenbesteuerung für derartige Reiseleistungen anwendbar ist, auch für Leistungen an Vereine. Nach einem Urteil des EuGH ist die Besteuerung nach der Marge auf alle Arten von Kunden anwendbar, so auch für Vereine.

Beitritt Kroatiens

In verschiedenen Bereichen des deutschen Steuerrechts hat sich durch den Beitritt Kroatiens zur EU zum 01.07.2013 Anpassungsbedarf ergeben. Deshalb wurde ein diesbezüglicher Gesetzesentwurf auf den Weg gebracht. Die umsatzsteuerlichen Vorgaben wurden sofort in 2013 durch ein BMF-Schreiben umgesetzt. Hier kommt die innergemeinschaftliche Lieferung zwischen Unternehmern, die sich mit einer Umsatzsteueridentifikationsnummer ausweisen, steuerfrei zur Anwendung. Zu achten ist auf die Gelangensbestätigung, die seit 2014 zwingend vorliegen muss.

 

Anteilige Gebäudekosten bei einer PV-Anlage

Im Urteil vom 17.10.2013, veröffentlicht am 19.03.2014 nimmt der BFH zur Frage Stellung, ob anteilige Gebäudeaufwendungen im Zusammenhang mit einer betriebenen PV-Anlage als Aufwand berücksichtigt werden können. Der BFH lehnt die Berücksichtigung im Gewerbebetrieb “Stromerzeugung” ab, da keine Maßstäbe für die Zuordnung gefunden werden können. Die Aufteilung nach Flächen kommt als sachgerechter Aufteilungsschlüssel genauso wenig in Frage, wie die Aufteilung nach den anteiligen fiktiven Mieten.
Zumindest der zweite Ansatz kann im Bereich der Umsatzsteuer aber nach wie vor erfolgen.

Reverse-Charge bei Bauleistungen

Der BFH hat erneut zur Frage entschieden, wann eine Netto-Rechnung bei Bauleistungen erstellt werden kann. Mit Urteil vom 11.12.2013, das am 12.03.2014 veröffentlicht wurde, bestätigt der BFH die neue Rechtsauffassung, die bereits bei Bauträgern zum Ausdruck kam. Der Bauleistungsempfänger muss seinerseits die empfangene Bauleistung wieder für derartige Leistungen verwenden. Damit ist auf keinen Fall die Leistung, die direkt in das Unternehmen oder in den Privatbereich des Empfängers fließt, eine Bauleistung, die Netto abgerechnet werden kann.

Pauschaler km-Satz bei Reisekosten

Die Finanzverwaltung hat nun mit einer Allgemeinverfügung alle am 27.02.2014 anhängigen Einsprüche zurück gewiesen, die sich gegen den pauschalen Kilometersatz bei Reisekosten richten. Die Anwendung der 0,30 EUR-Pauschale je gefahrenen Kilometer verstoße nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz. Hintergrund dieser Einsprüche war die Frage, ob ein höherer Kilometersatz wie z. B. im öffentlichen Dienst grundsätzlich für den Betriebsausgaben- oder Werbungskostenabzug zulässig ist. Mit Verweis auf ein Urteil des BFH aus dem Jahr 2011 sieht die Finanzverwaltung für Einsprüche diesbezüglich keine Veranlassung.