Die Lieferung von neuen Fahrzeugen an Privatpersonen im Gemeinschaftsgebiet ist steuerfrei. Von der Steuerbefreiung umfasst sind nur solche motorbetriebenen Landfahrzeuge, die zur Personen- oder Güterbeförderung bestimmt sind. Werden die Fahrzeuge von den Erwerbern für Sport- oder Freizeitzwecke verwendet, liegen laut dem BFH vom 27.02.2014 ebenfalls die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung vor. Im Urteilsfall war strittig, ob für sog. Pocket-Bikes (Motorräder, Motorroller, Cross-Bikes und Quads in Miniaturausgabe), die im öffentlichen Straßenverkehr nicht zugelassen sind, die Steuerfreiheit ebenso zur Anwendung kommen kann