Die Finanzverwaltung hat mit Schreiben vom 11.04.2014 eine Arbeitshilfe herausgegeben, mit der die Werte für die Abschreibung ermittelt werden können. Der Gesamtkaufpreis für Gebäude und Grund und Boden muss in der Praxis aufgeteilt werden. Dies hat nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nach dem Verhältnis der Verkehrswerte zu erfolgen. Die auf Excel-Basis herausgegebene Berechnungsvorlage ist über einen Link über das aktuelle BMF-Schreiben erhältlich.