In verschiedenen Bereichen des deutschen Steuerrechts hat sich durch den Beitritt Kroatiens zur EU zum 01.07.2013 Anpassungsbedarf ergeben. Deshalb wurde ein diesbezüglicher Gesetzesentwurf auf den Weg gebracht. Die umsatzsteuerlichen Vorgaben wurden sofort in 2013 durch ein BMF-Schreiben umgesetzt. Hier kommt die innergemeinschaftliche Lieferung zwischen Unternehmern, die sich mit einer Umsatzsteueridentifikationsnummer ausweisen, steuerfrei zur Anwendung. Zu achten ist auf die Gelangensbestätigung, die seit 2014 zwingend vorliegen muss.