Unsere Leistungen

als Lohnsteuerhilfeverein:

Als staatlich anerkannter Lohnsteuerhilfeverein mit bundesweit über 1000 örtlichen Beratungsstellen bieten wir insbesondere für

Arbeitnehmer, Beamte, Rentner

im Rahmen einer kostenpflichtigen Mitgliedschaft vielseitige Leistungen an.

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Komplette Erstellung und Hilfe
bei der Einkommensteuererklärung

einschließlich

  • Vorausberechnung des steuerlichen Ergebnisses
  • kompletter Abwicklung mit dem zuständigen Finanzamt
  • Überprüfung des Steuerbescheides
  • ggf. Einlegen von Einspruch bzw. Erhebung von Klage

sofern

  • nur Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit, aus wiederkehrenden Bezügen (z.B. Renten) oder aus Unterhaltsleistungen erzielt werden und/oder
  • bei Miet-, Kapital-, Spekulations- und sonstigen Einkünften, wenn die Einnahmen hieraus 13.000/26.000 EUR p.a. (Alleinstehende/Verheiratete bzw. eingetragene Lebenspartnerschaften) nicht übersteigen und wenn keine Gewinn- oder umsatzsteuerpflichtigen Einkünfte vorliegen.
Beratung und Antragsbearbeitung
  • Eigenheimzulage mit Kinderzulage
  • Investitionszulage
  • Kindergeld
  • Lohnsteuerermäßigung
  • Freistellungsantrag (bei Einnahmen aus Kapitalvermögen)
  • Antrag auf Nichtveranlagungsbescheinigung
Beratung in steuerrechtlichen Fragen
  • Alterseinkünftegesetz
  • Arbeitnehmer-Sparzulage
  • Wohnungsbauprämie
  • “Riester-Rente”/”Wohn-Riester”
  • geringfügiger Beschäftigungen (Minijobs)
  • Wahl der richtigen Steuerklasse
  • Abgeltungssteuer
  • ausländischer Einkünfte (Doppelbesteuerungsabkommen)

Alle unsere Leistungen sind bereits durch den teilweise steuerlich abzugsfähigen Mitgliedsbeitrag abgegolten, so dass Sie unsere Leistungen das ganze Jahr über ohne zusätzliche Kosten nutzen können.

Möchten auch Sie unsere Leistungen in Anspruch nehmen oder haben Sie Fragen, so wenden Sie sich bitte an uns.